print

Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis – PAuswV

arrow_left arrow_right

1(Fundstelle:
2BGBl. 2024 I Nr. 125)



Vorderseite

Abbildung der Vorderseite des Personalausweises

Rückseite

Abbildung der Rückseite des Personalausweises mit dem neuen Datenfeld „[a] Doktorgrad“ und dem dort zugeordneten Datenfeld „[b] Ordens- oder Künstlername“

Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 2.12.2025 I Nr. 301
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25